Praktikum
Praktikumsordnungen
BA Social Sciences
Praktikumsordnung BA Social Sciences
Modulbeschreibung BA Social Sciences Praktikumsmodul M10
MA Gesellschaft und Kulturen der Moderne
Modulbeschreibung MA GKM Praktikumsmodul TP 2
Magister Soziologie (§ 6 Abs.2a letzter Satz)
Magisterstudienordnung Soziologie im Haupt- und Nebenfach
Diplom-Sozialwissenschaften (§ 6 Punkt 4)
Studienordnung Diplomsozialwissenschaften
Formalia und Organistorisches VOR dem Praktikum
Alle Studierenden der Studiengänge BA Social Sciences, MA GKM (Gesellschaft und Kulturen der Moderne), Magister HF Soziologie und Diplom-Sozialwissenschaften müssen im Laufe ihres Studiums ein Pflichtpraktikum absoliveren. Dies ist in den entsprechenden Studien- und Prüfungsordnungen geregelt. Die Suche nach einer geeigneter Praktikumsstelle ist dabei die eigenständige Aufgabe des/der Studierenden. Anregungen über mögliche Arbeitsbereiche und einige mögliche Plattformen zur Suche einer Praktikumsstelle finden sich unter diesem Link.
Sobald Sie eine mögliche Praktikumsstelle gefunden haben, besprechen Sie dies mit den zuständigen Praktikumsbeauftragen, damit diese den Bezug Ihres Praktikums zu den Studieninhalten des Studiengangs bestätigen und es später keine Probleme bei der Anerkennung des Praktikums gibt. Studierende des BA Social Sciences und des MA GKM müssen vor dem Praktikum die zugehörige Veranstaltung "Praktikumsvorbereitung" (Modul M10 bzw. TP 2) besuchen, für die auslaufenden Studiengänge besteht diese Pflicht nicht, kann aber unter Umständen sinnvoll sein, wenn noch Unsicherheiten bestehen.
Sollte Ihre Praktikumsstelle eine Bestätigung benötigen, dass es sich bei dem Praktikum um einen Pflichtteil des Studiums handelt, so können Sie eine entsprechende Bestätigung ausfüllen und sich von den Praktikumsbeauftragen abzeichnen lassen.
Bestätigung über Pflichtpraktikum
Formalia und Organisatorisches NACH dem Praktikum
Nach dem Praktikum muss für den Erhalt eines Leistungsnachweises ein Praktikumsbericht erstellt werden. Bitte beachten Sie die Empfehlungen für den Praktikumsbericht und die Vorlage für das Deckblatt. Den Bericht reichen Sie bitte bei den Praktikumsbeauftragten ein, diese stellen Ihnen dann auch Ihren Leistungsnachweis aus.
Empfehlungen für den Praktikumsbericht
Musterdeckblatt Praktikumsbericht
Mögliche Praktikumsstellen
Wo kann ich mein Praktikum absolvieren?
Bei allen Einrichtungen, Behörden und Firmen im In- und Ausland, bei denen eine Tätigkeit verrichtet wird, die einem Studium des BA Social Sciences, des MA GKM, des Magisters Soziologie oder der Diplom-Sozialwissenschaften entspricht. Zum Beispiel:
- Behörden, Parteien
- Internationale Dienste und Organisationen
- Nichtregierungsorganisationen auf nationaler und internationaler Ebene
- Kulturelle und politische Initiativen, Verbänden und Interessensvertretungen
- Medien (Presse, Rundfunk, Fernsehen, Internet)
- Öffentlichkeitsarbeit, PR, Marketing und Werbung
- Markt-, Medien- und Meinungsforschung
- Sozial- und kulturwissenschaftliche Lehr- und Forschungseinrichtungen
- Bildungswesen (insbesondere formelle und informelle Jugend- und Erwachsenenbildung, Weiterbildung)
- Museen und Gedenkstätten
Weitere hier nicht aufgeführte Branchen können bei einem Bezug zu den Studieninhalten genehmigt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Praktikumsbeauftragten.
Praktikumssuchmaschinen, Möglichkeiten für Auslandspraktika und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Häufig gestellte Fragen
Wer MUSS ein Praktikum absolvieren?
Das Praktikum ist Pflicht für alle Studierenden des Studiengangs BA Social Sciences, wo es Teil des Praxismoduls M10 ist, des Studiengangs MA Gesellschaft und Kulturen der Moderne, wo es Teil des Theorie-Praxis-Moduls TP 2 ist, sowie der auslaufenden Studiengänge Magister HF Soziologie und Diplom-Sozialwissenschaften.
Wie lange muss bzw. sollte ein Praktikum dauern?
Das Praktikum muss in den Studiengängen BA Social Sciences, Magister Soziologie und Diplom-Sozialwissenschaften einen Umfang von mindestens 240 h (entspricht 6 Wochen in Vollzeitarbeit) haben. Der MA GKM sieht für das Praktikum 160 Präsenzstunden (4 Wochen in Vollzeit) sowie Arbeitszeit für Vor- und Nachbereitung, sowie 240 Stunden selbstgestaltete Arbeit zur Aufstockung der Praktikumsdauer vor. Für Sonderregelungen wie zum Beispiel die Aufteilung dieser Zeit lesen Sie bitte die Praktikumsordnungen nach und lassen sich von den Praktikumsbeauftragten beraten.
Wie viele Praktika muss ich leisten?
Ein Praktikum von mindestens sechs Wochen ist Pflicht für das Studium und reicht somit aus. Doch nichts spricht gegen das Sammeln weiterer Praxiserfahrung zur Vertiefung der persönlichen Schwerpunktinteressen.
Wann sollte ich mein Praktikum machen?
Studien- und Praktikumordnung schreiben keinen Zeitraum vor. Empfohlen werden Zeiten ab dem 3. Semester im BA Social Sciences, nach dem 1. Semester im MA GKM, vor der Magisterzwischenprüfung im Magisterstudiengang und nach der Zwischenprüfung im Studiengang Diplom-Sozialwissenschaften. Die Recherche und Bewerbungen um geeignete Praktikumsplätze sollten aber nach Möglichkeit bereits zu Beginn des Studiums begonnen werden.
Muss/sollte ich einen Praktikumsvertrag mit meiner Praktikumsstelle abschließen?
Es
besteht keine Pflicht zum Abschluss eines Vertrages, einige wenige
Praktikumsanbieter sehen dies auch gar nicht vor. In der Regel ist ein
Vertrag jedoch für beide Seiten von Vorteil, da in ihm grundlegende
Kriterien der Zusammenarbeit festgelegt werden und eine höhere
Transparenz sichergestellt wird.
(Nur für BA Social Sciences und MA GKM)
Wann sollte ich die Veranstaltung "Praktikumsvorbereitung" besuchen?
Seit dem Wintersemester 2008/09 ist die Veranstaltung "Praktikumsvorbereitung" im BA Social Sciences und MA GKM auch schon für Studierende des ersten Semesters geöffnet. Es bietet sich an, so früh wie möglich einen Eindruck vom Praxismodul M10 / TP 2 und damit von den Möglichkeiten der Praktika zu gewinnen.