Kirchliche Studienbegleitung / Geistliches Mentorat
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Künftig finden Sie die Seiten der Kirchlichen Studienbegleitung unter: www.kirchliche-studienbegleitung.de Wer in der Schule katholischen Religionsunterricht erteilen möchte, benötigt eine kirchliche Unterrichtserlaubnis (missio canonica). Wie Sie sicher wissen, kann Sie nur die Katholische Kirche dazu beauftragen, Religionsunterricht zu erteilen; der Staat ermöglicht und koordiniert diesen Unterricht, die Kirche verantwortet ihn inhaltlich. Die Erteilung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis erfolgt über das Dezernat Schulen und Hochschulen des Bistums Mainz. Sie werden während Ihres Studiums in einigen begleitenden Veranstaltungen durch die Kirche auf ihre Arbeit als Religionslehrer/in vorbereitet. Am Ende Ihres Studiums reichen Sie die Nachweise über Ihre Teilnahme an diesen Veranstaltungen (Studienbegleitbrief) zusammen mit einem Antrag auf die Kirchliche Unterrichtserlaubnis im Bistum ein. In diesem Antrag müssen Sie die Taufe und Firmung (gegebenenfalls Eheschließung) nachweisen sowie zwei Referenzgeber (darunter ein Priester) benennen, die Sie für die Kirchliche Unterrichtserlaubnis empfehlen.
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