Fehlzeiten in den Lehrveranstaltungen
08.08.2007Für Fehlzeiten in den Lehrveranstaltungen des Instituts für Kunstgeschichte gilt bis auf weiteres folgende Regelung:
Wenn mehr als zwei Sitzungen des Seminars/Tutoriums/der Übung verpasst wurden, ist für jede weitere Fehlstunde bis zur Hälfte der vorgesehenen Sitzungen eine Kompensationsleistung zu erbringen. Das gilt auch für krankheitsbedingt verpasste Termine.