Informationen aus dem Studiendekanat FB05
09.11.2011Liebe Lehrende und liebe Studierende im Fachbereich 05 "Sprache, Literatur, Kultur" der JLU Gießen,
wir möchten Sie auf aktuelle Veränderungen in den Rahmenbedingungen für die Lehre an der JLU Gießen aufmerksam machen, die in den letzten Monaten vorbereitet wurden und nun rechtskräftig sind:
# Prüfungstermine: Es wurde hochschulweit festgelegt, dass Prüfungstermine für Klausuren vier Wochen nach Vorlesungsbeginn an das Prüfungsamt zu melden sind.
# Ausstehende Benotungen: Bis zum 15. Dezember 2011 melden Sie bitte noch ausstehende Benotungen aus älteren Semestern über die Geschäftsführung Ihrer Institute an FlexNow.
# Schulpraktika: Während der Schulpraktika sollten keine Prüfungen stattfinden, sofern zuvor zwei vorlesungsfreie Wochen zur Verfügung stehen. War nur eine Woche zuvor vorlesungsfrei, dürfen Prüfungen ab 16 Uhr angesetzt werden. Die nächsten Schulpraktika sind: 22.08.-23.09.2011; 20.02.-23.03.2012, 27.08.2012-28.09.2012.
# BA-Thesis-Bearbeitungsdauer: Mit Beginn der Anmeldephase ab 1. April 2012 liegt die BA-Thesis Bearbeitungsdauer in allen Bachelor- Studiengängen bei 12 Wochen. In begründeten Ausnahmefällen gewährt der Prüfungsausschuss eine Verlängerung von 4 Wochen. Eine Verlängerung aufgrund von noch abzuleistenden Modulteilen entfällt.
# Auslaufen Diplom-Studiengänge: Die Diplomstudiengänge „Angewandte Fremdsprachen und Wirtschaft“ sowie „Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik“ laufen aus. Im Wintersemester 2011/12 wird letztmalig besondere Lehre für diese Studierenden vorgehalten. Anschließend wählen die Studierenden aus dem Lehrveranstaltungsangebot der modularisierten Studiengänge. Letztmalige Möglichkeit zur Anmeldung zur Zwischenprüfung besteht zu Beginn des SoSe 2012, zur Diplomprüfung zu Beginn des SoSe 2014.
# Anwesenheitspflicht: Im Rahmen der „Gießener Erklärung“ wurde die Anwesenheitspflicht für Studierende in den Allgemeinen Bestimmungen auf die Mehrheit der Veranstaltungen (51%) reduziert. Bisher konnten keine weitreichenderen Regelungen im FB 05 getroffen werden, auch wenn wir einig darüber sind, dass eine regelmäßige aktive Teilnahme an einer universitären Lehrveranstaltung nicht quantitativ bemessen werden kann.
# Notenberechnung: Bitte informieren Sie sich über die Notenvergabe nach der 10. Novelle der Allgemeinen Bestimmungen, die Sie hier finden: http://www.uni-giessen.de/cms/mug/7/7_34_00_1
Die dort aufgeführten Grundsätze der Notenberechnung gelten für alle Studierende, die im Wintersemester 2011/12 ihr Studium aufgenommen haben.
Für Rückfragen und Erläuterungen steht Ihnen im Studiendekanat Frau Dr. Stannek zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Katrin Lehnen
Studiendekanin