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Spanisch

Studienvoraussetzungen für das Fach Spanisch (Haupt- und Nebenfach) in allen Studiengängen

Spanischkenntnisse werden durch einen der folgenden Nachweise belegt:

1. schulisch erworbene Nachweise

1a) Leistungskurs im Fach Spanisch in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase der Oberstufe, wobei das arithmetische Mittel der vier Kurse sowie der Abiturprüfungsleistung mindestens 9 Punkte (Note: "befriedigend") betragen muss,

1b) Grundkurs im Fach Spanisch in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase der Oberstufe, wobei das arithmetische Mittel der vier Kurse sowie der Abiturprüfungsleistung mindestens 11 Punkte (Note: "gut") betragen muss,

1c) Kurse im Fach Spanisch bei einem  Abitur an Regelgymnasien, an denen nicht zwischen Leistungs- und Grundkurs unterschieden wird, in vier Halbjahren der Qualifikationsphase der Oberstufe, wobei das arithmetische Mittel der vier Kurse sowie der Abiturprüfungsleistung mindestens 10 Punkte (Note Gut) betragen muss ;

1d) Nachweis des Erwerbs der lokalen Hochschulzugangsberechtigung in einem spanischsprachigen Bildungsgang in einem Staat, in dem Spanisch Amtssprache ist,

2. in Sprachtests erworbene Nachweise

2a) dem Sprachzertifikat DELE (Diploma Español como Lengua Extranjera, abgelegt beim Instituto Cervantes;), Nivel A2.

2b) Eine an einer Hochschule bestandene Spanisch-Prüfung, die nachweislich das Niveau A2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt und nicht älter ist als 2 Jahre, wird anerkannt.

Allgeimeine Informationen zum DELE

Probeklausur zum DELE A 2

 

Informationen zum Niveau A2 finden Sie im Internet unter folgender Adresse im Internet:

http://www.goethe.de/lhr/prj/prd/upd/deindex.htm

http://www.difusion.com/uploads/2004/Ideas/Recursos/1060.pdf

 


 

 

 

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Redaktion
15.06.2011 10:44
 

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