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Spanischkenntnisse werden durch einen der folgenden Nachweise belegt:
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1. schulisch
erworbene Nachweise
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1a)
Leistungskurs im Fach Spanisch in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase
der Oberstufe, wobei das arithmetische Mittel der vier Kurse sowie der
Abiturprüfungsleistung mindestens 9 Punkte (Note: "befriedigend") betragen muss,
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1b) Grundkurs
im Fach Spanisch in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase der
Oberstufe, wobei das arithmetische Mittel der vier Kurse sowie der
Abiturprüfungsleistung mindestens 11 Punkte (Note: "gut") betragen muss,
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1c) Kurse im
Fach Spanisch bei einem Abitur an
Regelgymnasien, an denen nicht zwischen Leistungs- und Grundkurs
unterschieden wird, in vier Halbjahren der Qualifikationsphase der Oberstufe, wobei das arithmetische Mittel der
vier Kurse sowie der Abiturprüfungsleistung mindestens 10 Punkte (Note Gut)
betragen muss ;
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1d) Nachweis des
Erwerbs der lokalen Hochschulzugangsberechtigung in einem spanischsprachigen
Bildungsgang in einem Staat, in dem Spanisch Amtssprache ist,
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2. in
Sprachtests erworbene Nachweise
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2a) dem Sprachzertifikat
DELE (Diploma Español como Lengua Extranjera, abgelegt beim Instituto Cervantes;), Nivel A2.
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2b) Eine an einer Hochschule bestandene
Spanisch-Prüfung, die nachweislich das Niveau A2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt und nicht älter
ist als 2 Jahre, wird anerkannt.
Allgeimeine Informationen zum DELE
Probeklausur zum DELE A 2
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