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Staatsexamen in den Studiengängen L2 und L3 Franzö-sisch sowie L3 Spanisch

Entsprechend den §§ 1 und 12 der Verordnung zur Umsetzung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG-UVO) vom 16. März 2005 wählen die PrüfungskandidatInnen, ob sie die Prüfung mündlich (60 Minuten) oder schriftlich (4-stündige Fachklausur) ablegen

Die mündliche wie die schriftliche Prüfung finden in einem der drei wissenschaftlichen Gebiete des Studiums (Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft oder Landeskunde/Kulturwissenschaft) nach Wahl des Prüflings sowie in Fachdidaktik statt.

Die schriftliche Prüfung besteht dem entsprechend aus zwei Klausurteilen, für die Themengebiete mit den zuständigen PrüferInnen abgesprochen werden müssen. Es werden jeweils zwei Themengestellt, von denen je eines zu bearbeiten ist. Eines der beiden Themen muss nach Absprache mit den PrüferInnen vollständig in der Fremdsprache bearbeitet werden. Die sprachliche Korrektheit dieses Klausurteils wird von dem/der zuständigen PrüferIn in die Beurteilung der Klausurleistung mit einbezogen.

Die mündliche Prüfung besteht entsprechend der Wahl der PrüfungskandidatInnen ebenfalls aus zwei Teilen. Die Themengebiete werden entsprechend mit den gewählten PrüferInnen abgesprochen. Beide Teile der Prüfung finden je zur Hälfte in der Fremdsprache statt.

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Redaktion
24.02.2011 10:16
 

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