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Quereinstieg/Einstufung in ein hoeheres Fachsemester

Allgemeine Informationen

 Voraussetzung für den Quereinstieg und den Hochschulwechsel (Ausnahme Studienplatztausch) ist, dass anrechenbare Studien-und Prüfungsleistungen aus einem Bachelor- oder Masterstudiengang mit psychologischen Modulen erbracht wurden. Pro anzuerkennendem Semester müssen Sie mind. 24 ECTS in abgeschlossenen Prüfungen nachweisen. Angemeldete Prüfungen reichen nicht aus.

Wichtig: Wenn Sie durch den Wechsel in den Bachelor Psychologie die Voraussetzungen für den Klinischen Master erwerben wollen (berufsrechtliche Anerkennung), so können nur solche Leistungen nach PsychThG §9 Abs.1 anerkannt werden, die an einer Universität oder ihr gleichgestellten Hochschule erworben wurden. Die Gleichstellung muss durch ein Zertifikat der Hochschule nachgewiesen werden (es geht nicht um die staatliche Anerkennung).
Falls Sie trotzdem wechseln wollen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Sie müssten Sie alle Leistungen wiederholen, also im 1. Fachsemester beginnen (ohne Anerkennung)
2. Sie haben nicht das Berufsziel Psychotherapeut. Dann können Sie sich alles anerkennen lassen, erhalten dann aber nicht die Bescheinigung der berufsrechtlichen Anerkennung auf dem Zeugnis

Bitte beachten Sie weiterhin, dass Bewerbungen für den Bachelorstudiengang Psychologie mit einem abgeschlossenen B.Sc. in Psychologie für den Quereinstieg nicht berücksichtigt werden können.

Eine Zulassung kann nur erfolgen, wenn in dem betreffenden Fachsemester freie Studienplätze vorhanden sind. Die Zulassung erfolgt gemäß der „Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen des Landes Hessen (Vergabeverordnung Hessen) vom 18.05.2005“. Danach sind zunächst u.a. Hochschulwechsler/innen – Bewerber/innen, die im B.Sc.-oder M.Sc.-Studiengang Psychologie an einer anderen deutschen Universität/Hochschule eingeschrieben sind oder waren – zu berücksichtigen. Sind nach der Vergabe der Plätze an Hochschulwechsler/innen noch Studienplätze frei geblieben, werden diese anschließend an Bewerber/innen für einen Quereinstieg vergeben. Unter dieser Bewerbergruppe entscheidet das Los.

Regeln für die Anerkennung/Einstufung

 Die Entscheidung über die Anrechnung von Studien-und Prüfungsleistungen trifft der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im B.Sc.und M.Sc.-Studiengang Psychologie. Den Antrag auf Anrechnung stellen Sie bitte per Mail an

Ingrid.Staiger@psychol.uni-giessen.de 

 

 

Der Antrag kann per Mail erfolgen. Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt sein:

  • beglaubigte Kopie des Transcript of Records der Universität, an der Sie eingeschrieben sind. Es können nur bereits absolvierte und bestandene Leistungen berücksichtigt werden (keine Prüfungsanmeldungen!)
  • Angabe der Bewerbernummer
  • Informationen zu den Modulbeschreibungen (Modulkatalog) der Fächer, die Sie anerkennen lassen wollen (Link oder PDF)

Bitte beachten Sie:

      • Der Einstufungsvorgang kann 2-3 Tage in Anspruch nehmen.

Die Nachreichungsfrist bei Frau Staiger für das Bewerbungsverfahren SoSe 2024 endet am 12.02.2024. Dokumente, die bis zum 29.2.24 per Mail bei mir eingehen, werden bis 7.3. noch bearbeitet und von mir an das Bewerberportal nachgereicht.

    • Sie müssen sich parallel zu den entsprechenden Fristen (15.1. bzw. 15.7.) auf dem Bewerbungsportal der JLU für den Studienplatz beworben haben (http://www.uni-giessen.de/cms/fbz/studium/bewerbung).  Der Einstufungsbescheid muss bis zum  (s.o.) dort nachgereicht worden sein.
    • Grundsätzlich können Sie sich zum Wintersemester nur für das 3. und 5. Semester und zum Sommersemester für das 2., 4. und 6. Semester bewerben. Sollten Sie einen Bescheid mit einer Einstufung erhalten, die im aktuellen Bewerbungssemester nicht möglich ist, so können Sie sich für das nächstniedrigere Semester bewerben.

Informationen zum Einstufungsbescheid erhalten Sie bei Frau Staiger. Informationen zur Bewerbung (Fristen etc.) erhalten Sie im Studierendensekretariat.
Bis zum Bewerbungsende erhalten die den Einstufungsbescheid direkt und laden ihn zu der Bewerbung hoch. Nach Bewerbungsende wird der Bescheid von Frau Staiger direkt an das Studierendensekretariat weitergeleitet und Sie erhalten eine Kopie.

 Nach Erhalt eines Studienplatzes setzen Sie sich bitte umgehend mit Frau Staiger in Verbindung, um die konkrete Anerkennung und die Studienplanung zu besprechen.