Nachreichung der Sporttauglichkeit
Alle Studienanfänger der Lehramtsstudiengänge, die in diesem Jahr nicht an der Sporteignungsprüfung des Instituts für Sportwissenschaft teilgenommen haben, müssen bis spätestens 25.10.2011 die „Sportärztliche Bescheinigung zur Sporttauglichkeit“ (siehe Vordruck) im Zentralsekretariat des Instituts für Sportwissenschaft (I.OG Frau Nolting) abgeben. Ansonsten ist eine Eintragung in Kurse ab 31.10.2011 in FlexNow nicht möglich.
Dies gilt auch für die Studienanfänger L1 (für die keine Sporteignungsprüfung vorgesehen ist).