ERASMUS-Mobilitätszuschuss
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ERASMUS-Stipendien sind keine Vollstipendien, sondern nur
Mobilitätszuschüsse, die die Mehrkosten bei einem
Auslandsaufenthalt ausgleichen helfen sollen. Im WS 01/02
erhielten ERASMUS-Studenten /Studentinnen an der JLU-Giessen z.B. €
100 , - pro Monat. Die Höhe des Zuschusses richtet sich u.a
nach der Zahl der Bewerber. Antragsformulare zum
ERASMUS-Mobilitätszuschuss werden vom Akademischen Auslandsamt online zur Verfügung gestellt.
Die Antragsstellung sollte in Absprache mit den ECTS-Koordinatoren des
Fachbereiches erfolgen. |
AuslandsBAFÖG
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Es gibt die Möglichkeit, AuslandsBAFÖG zu beantragen. Sie erhalten dann einen etwas höheren BAFÖG-Satz als denjenigen, den Sie im Inland erhalten würden. Ab dem WS 2001/2002 gibt es für ein Studium innerhalb der EU keine Auslandszuschläge auf das BaFöG mehr. Ein Zuschuss auf Reisekosten, Krankenversicherung und Studiengebühren wird weiterhin geleistet. Ein Antrag auf AuslandsBAFÖG sollte so früh wie möglich beim BAFÖG-Amt gestellt werden. |
Rückerstattung des Semesterticket-Beitrags
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Sobald die Auslandsplätze vergeben sind und die Anmeldung bei den einzelnen Partneruniversitäten angelaufen ist, können Sie sich beim ERASMUS-Büro eine deutsche Erklärung über die Teilnahme am ERASMUS-Studentenmobilitätsprogramm abholen. Nach Vorlage dieser Erklärung beim ASTA können Sie sich dann den Anteil des Semestertickets an den Studiengebühren zurückerstatten lassen. |