Aktuelles aus dem Prüfungsamt
Abgabe von Attesten:
Atteste für versäumte Prüfungen sollen innerhalb von einer Woche im Prüfungsamt im Original eingereicht werden. Können Sie diese Frist nicht einhalten, melden Sie sich bitte per E-Mail bei uns.
Auf dem Attest sollte von Ihnen folgendes vermerkt werden: Matrikel-Nummer, Modulbezeichnung
und der Termin der Prüfung (Regulärer Termin, 1. Wiederholungsprüfung, 2. Wiederholungsprüfung).
Pro Modul können Sie 2 ärztliche Atteste vorlegen. Das 3. Attest muss ein amtsärztliches Attest sein. (Studiengang Chemie, Lebensmittelchemie, Materialwissenschaften, Geographie, Physik, Biologie )
An- und Abmeldungen von Nebenfachprüfungen aus den Wirtschaftswissenschaften
Jegliche An- und Abmeldungen die Sie nicht selber vornehmen können reichen Sie bitte direkt bei Frau Flach (Tel. 0641/99 22242) Beate.Flach@wirtschaft.uni-giessen.de ein.
Das naturwissenschaftliche Prüfungsamt meldet sie nicht mehr an und ab, da es sonst zu Unstimmigkeiten in den Planungen der Wirtschaftswissenschaftler kommen kann.
Bachelor- oder Masterthesis
Da Bachelor- und Masterzeugnisse in deutscher und englischer Version ausgestellt werden, denken Sie bitte daran, dass der Titel der Thesis in deutsch und englisch in der Arbeit vermerkt ist.