Habilitation
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Ansprechpartner
Für fachliche Fragen: Prof. Dr. Klaus Eder, Prodekan FB 09
Für formale Fragen: Ursula Ohm, Sektretariat Dekanin
Anmerkungen zur Habilitationsordnung vom 31.01.2007: § 6 (3) 3. "… und je ein Exemplar der gedruckten wissenschaftlichen Arbeiten": Die Vorlage der Drucke ist nur dann notwendig, wenn das Dekanat hierzu nach Prüfung aller eingereichten Habilitationsunterlagen Nachfragen stellt. § 6 (3) 8. : Das Dekanat benötigt 5 Exemplare der Habilitationsschrift anstelle der angegebenen 8 Exemplare. § 6 (2) 6. Bitte geben Sie bei gemeinsamen Veröffentlichungen den prozentualen Anteil Ihrer Leistung in der Publikationsliste an. § 15 (1) 1: Das Dekanat benötigt nur 1 Pflichtexemplar der veröffentlichten Schrift.
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