Fachbereichsrat - Info
Gemäß Hessischem Hochschulgesetz (HHG) ist der Fachbereichsrat zuständig für alle Angelegenheiten des Fachbereichs von grundsätzlicher Bedeutung, für die nicht die Zuständigkeit der Dekanin oder des Dekans oder eine andere Zuständigkeit gesetzlich bestimmt ist. Zu den Aufgaben des Fachbereichsrats gehören unter anderem:
- Erlass der Prüfungsordnungen und der Studienordnungen
- Feststellung des Strukturplans
- Abstimmung der Forschungsvorhaben
- Entscheidung über den Berufungsvorschlag der Berufungskommission
- Entscheidung über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Arbeitsgruppen
Dem Fachbereichsrat des Fachbereichs Veterinärmedizin gehören zehn Mitglieder der Professorengruppe, fünf Studierende, drei wissenschaftliche Mitglieder und ein administrativ-technisches Mitglied an.
Mitglieder:
Gruppe der Professoren: Rolf Bauerfeind, Michael Bülte, Martin Diener, Rüdiger Gerstberger, Joachim Geyer, Christoph Grevelding, Michael Lierz, Andreas Moritz, Manfred Reinacher, Sabine Wenisch.
Gruppe der Wissenschaftlichen Mitarbeiter: Klaus Failing, Christine Peppler, Sabine Tacke.
Administrativ Technische Mitarbeiter:Karin Pfeiff-Boschek.
Studierende: Lauritz Martin Englisch, Alexander Lang, Gregor Thomas Konrad, Jana Müller, Ivonne Jeanette Knorr.