Quereinstieg
Dies ist dann möglich, wenn für Studienleistungen, die Sie in einem anderen Studiengang oder durch ein Auslandsstudium der Tiermedizin erworben haben, mindestens ein Fachsemester auf das Studium der Tiermedizin angerechnet werden kann.
Die Anrechnung mindestens eines Fachsemesters berechtigt zur Bewerbung für das nächst höhere Fachsemester. Diese Bewerbung ist direkt an die Universität zu richten, an der/ die Studieninteressierte studieren möchte.
Anrechnung von Leistungen und Prüfungen
Ein Quereinstieg in das Studium der Tiermedizin setzt voraus, dass der/die Bewerber(in) durch das Studium eines anderen verwandten Studienganges (z.B. Biologie, Agrarwissenschaften, Agrarbiologie, Humanmedizin etc.) oder durch ein Auslandsstudium der Tiermedizin (z.B. in Belgien, Italien etc.) anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen erworben haben und dass er/sie mindestens ein Fachsemester auf das Studium der Tiermedizin angerechnet bekommt. Die Anrechnung mindestens eines Fachsemesters berechtigt zur Bewerbung für das nächsthöhere Fachsemester direkt bei den tiermedizinischen Bildungsstätten in der Bundesrepublik Deutschland.
Zuständig für die Anrechnung ist die jeweilige Universität.
Umfang der Anrechnungen ab SS 2008
Zwei Fachsemester erhält angerechnet, wer zusätzlich zu 1. Studienleistungen (Scheine) in den Fächern Histologie & Embryologie und/oder Anatomie nachweisen kann.
Drei Fachsemester erhält angerechnet, wer zusätzlich zu 1. und 2. Prüfungsleistungen in Histologie & Embryologie und/oder Anatomie sowie Studienleistungen (Scheine) in den Fächern Physiologie, Biochemie oder Tierzucht & Genetik nachweisen kann.
Vier Fachsemester erhält angerechnet, wer das Physikum abgeschlossen hat.
Hinweis: Aufgrund der unterschiedlichen Curricula an den verschiedenen deutschen tiermedizinischen Bildungsstätten können sich die Bedingungen für die Anerkennung der Zahl der Fachsemester unterscheiden.
Bei weiteren Studien- und Prüfungsleistungen aus den klinischen Studienabschnitten erfolgt eine Entscheidung nach Lage des Einzelfalles.