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Historisches Gelöbnis

Gelöbnis, das vom amtierenden "Minister der Universität" den Promovierenden vor der Promotion öffentlich zu verlesen ist.

Du bist an diese Stelle geführt worden, um Deine

Historische Quelle: Das Juramentum doctorandis
Promotionsurkunde öffentlich entgegenzunehmen. Bevor Du sie erhältst und feierlich zum Doktor der Medizin ernannt wirst, wirst Du Dein vor der Medizinischen Fakultät nicht öffentlich abgelegtes Gelöbnis jetzt öffentlich vor der gesamten Universität wiederholen und auf die akademischen Szepter geloben, daß Du dieses Gelöbnis unverbrüchlich einhalten wirst. 

I

Unseren Fürsten und Herrn, den Gründer und Unterhalter dieser Universität, immer in Ehren zu halten, der gesamten Universität, insbesondere der Medizinischen Fakultät, stets Dankbarkeit und Achtung entgegenzubringen und unermüdlich für ihr Ansehen und ihr Wohlergehen einzutreten.

II

In Lehre und Praxis die auf Vernunft und Erfahrung gegründete wissenschaftliche Therapiemethode strikt zu befolgen und nicht unter deren Mißachtung nach Art der Kurpfuscher Deine Heilversuche mit dem Tode der Patienten zu erkaufen.

III

Niemandem mit einem Medikament zu schaden und Schwangeren kein die Frucht tötendes oder abtreibendes Mittel leichtfertig zu verabreichen.

IV

Im Ansehen der Öffentlichkeit ein geachtetes Leben zu führen und im Urteil der Kranken die ärztliche Kunst gewissenhaft auszuüben.

V

Dieser Doktorweihe verpflichtet zu bleiben und sie an keinem anderen Ort zu wiederholen.

Sprich: Ich gelobe.

Hinweis
Der "Minister der Universität" war der Szepterträger, der die Promovierenden vor den Promotor führte, das Gelöbnis verlas und die Promovierenden das Gelöbnis auf das Szepter ablegen ließ. Er fungierte als Nomenclator ("Speaker").
Lehre: Durch die Promotion war der Promovierte automatisch in den Lehrkörper der Universität aufgenommen.
Die Verpflichtung, den Titel eines Doctor medicinae nicht noch an einer anderen Universität zu erlangen, gründete darauf, daß viele Universitäten nur für die eigene Hochschule promovierten. Man wollte der Abwanderung nach anderen Universitäten vorbeugen und fürchtete eine Entwertung des eigenen Doktortitels, wenn der Promovierte sich noch an einer anderen Hochschule graduieren ließ. Denn einige Universitäten promovierten gegen Bezahlung, um ihre Frequenz zu steigern. So erzielten sie hohe Einnahmen, ebenso wie manche Professoren durch Herabsetzung der Anforderungen sich möglichst viele Promotionen verschafften.

Jost Benedum, früherer Leiter des Inst. f. Geschichte der Medizin