Diplomvorprüfung
Anmeldezeitraum: 10.01.2012 -19.01.2012
Die Rechtsgrundlage der Diplom-Vorprüfung finden Sie in der Diplomprüfungsordnung für die Studiengänge Neuere Fremdsprachen.
Sie ist die Grundlage aller Entscheidungen im Prüfungsamt. Daher empfehlen wir Ihnen diese Lektüre.
Die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung besteht aus zwei Schritten
1. Anmeldung und 2. Zulassung
1. Anmeldung (im Text der Diplomprüfungsordnung heißt das 'Antrag auf Zulassung')
Termin der Anmeldung
für die Prüfung nach einem WS; Frühjahrstermin (I): 3. und 4. Januarwoche
für die Prüfung nach einen SS; Herbsttermin (II): 3. und 4. Juniwoche
während der Sprechzeiten: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag in der Zeit von 09.30 bis 11.30 Uhr
Zu der Anmeldung zur Diplom-Vorprüfung müssen Sie dem Prüfungsamt folgende Unterlagen vorlegen:
- das ausgefüllte Anmeldeformular, das Sie hier ausdrucken können.
- Ihr Abiturzeugnis in beglaubigter Kopie
- Ihr Studienbuch und die aktuelle Studienbescheinigung mit Angabe der Fachsemesterzahl
- die Leistungsnachweise für alle Prüfungsfächer sowie den Nachweis des Grundstudiums
- (Bei Teilung der Prüfung für die vorgezogenen Nebenfächer)
- Darstellung des Bildungsganges (tab. Lebenslauf.)
- Nachweis über das ordentlich absolvierte Auslandssemester
Sie können Ihr ausgefülltes Anmeldungsformular mit allen Unterlagen in den Briefkasten vor Raum 114 des Prüfungsamtes, persönlich während der Sprechzeiten (Frau Steiner) oder per Post (Akademisches Prüfungsamt Geisteswissenschaften, Karl-Glöckner-Straße 5A, 35394 Gießen) einreichen.
Die Diplom-Vorprüfung im Hauptfach ist nach dem Auslandssemester abzulegen, die Teilprüfungen in Nebenfächern können aber bereits vor dem Auslandssemester erfolgen. Nach dem Auslandssemester werden ergänzend zum ersten Teil das Hauptfach oder das Hauptfach und ein Nebenfach zusammen geprüft. Nach dem Auslandssemester müssen die Prüfungen in einer Phase erfolgen. Die Anmeldung dazu erfolgt immer schriftlich.
Kandidaten/Kandidatinnen, die die Prüfung vor dem Auslandssemester in einem Nebenfach oder in beiden Nebenfächern nicht bestehen, können diese nach dem Auslandssemester zusammen mit dem Rest der Diplom-Vorprüfung wiederholen.
Bei der Anmeldung zur Diplom-Vorprüfung prüft das Prüfungsamt die Vollständigkeit der Unterlagen.
Falsch ist, daß man bei der Anmeldung schon alle Scheine haben müsse. Klar ist aber, daß sich nur zur Prüfung melden sollte, wer realistisch erwarten kann, fehlende Nachweise termingerecht zum Zulassungstermin, spätestens drei Wochen vor dem ersten Klausurtermin, zu erhalten.
2. Zulassung
Mit den bei der Anmeldung zur Prüfung fehlenden und inzwischen besorgten Unterlagen gehen Sie, sobald alles vollständig ist, ohne jede Verzögerung zum Prüfungsamt. Denn das Prüfungsamt kann Sie nur mit vollständigen Unterlagen für die prüfungsrelevanten Fächer zulassen. Für diesen Verwaltungsakt und die anschließende Postlaufzeit sind drei Wochen erforderlich. Sie müssen also mindestens drei Wochen vor dem ersten Prüfungstermin die Unterlagen im Prüfungsamt vervollständigt haben.
Die Durchführung der Prüfungen ist erst zulässig, wenn Sie die schriftliche Mitteilung über Ihre Zulassung erhalten haben. Wenn Sie zugelassen sind, wird jedes Nichterscheinen zur Prüfung ohne zwingenden Grund als erstmaliges Durchfallen gewertet. Bei Krankheit ist vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsamt umgehend ein ärztliches Attest vorzulegen oder in den Briefkasten zu werfen.
3. Mitteilungen der Prüfungsergebnisse
Ist die Diplom-Vorprüfung bestanden, so wird im Prüfungsamt ein Zeugnis erstellt. Der/die Kandidat/in kann dieses Zeugnis zusammen mit den eingereichten Unterlagen im Prüfungsamt abholen.
Die Benachrichtigung über eine oder mehrere nicht bestandene Teile der Diplom-Vorprüfung erfolgt nach Ablegen der gesamten Diplom-Vorprüfung (Haupt- und Nebenfächer) schriftlich. Prüfungen können zum nächsten Prüfungstermin, sie müssen zum übernächsten Prüfungstermin, spätestens innerhalb von 12 Monaten, wiederholt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist gilt die Diplom-Vorprüfung als nicht bestanden.
Die Anmeldung zu jeder Prüfung müssen Sie schriftlich im Akademischen Prüfungsamt Geisteswissenschaften - durch Ihre Unterschrift bestätigt - einreichen.
4. Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Die Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (bei Hochschulwechsel, Studiengangwechsel etc.) obliegt ebenfalls dem Akademischen Prüfungsamt Geisteswissenschaften.
Was tun im Konfliktfall?
In strittigen Fällen ist der gewählte Vorsitzende für die Studiengänge 'Neuere Fremdsprachen' (Prof. Dr. Winkelmann) zuständig, der auf der Grundlage der DPO alleine entscheidet. In der Diplomprüfungsordnung nicht geregelte Fälle werden durch den Prüfungsausschuss 'Neuere Fremdsprachen' entschieden. Anträge an den Ausschuss müssen schriftlich gestellt werden, sorgfältig begründet sein und mit allen notwendigen Kopien von Nachweisen etc. versehen werden.
Bevor sich der Ausschuss mit einem Antrag befasst hat, kann natürlich niemand den Ausgang der Beratung und Beschlußfassung vorhersagen.
An den Vorschriften der Ordnung, an den Rahmenanweisungen für die Sachbearbeitung etc. sind die Sachbearbeiterinnen des Prüfungsamtes schuldlos. Sie sind daher eine denkbar schlechte Zielscheibe des Zorns der Studierenden, so sehr er im Einzelfall in der Sache berechtigt sein mag.
Wenn Sie mit Verwaltungsentscheidungen nicht einverstanden sind, die die Sachbearbeiterinnen Ihnen mitteilen, haben Sie selbstverständlich das Recht auf Nachfrage beim Vorsitzenden des Ausschusses 'Neuere Fremdsprachen', Prof. Dr. Winkelmann (schriftlich oder in dessen Sprechstunde). Wenn Sie mit seiner Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie sich mit einem schriftlichen Antrag an den Ausschuss 'Neuere Fremdsprachen' wenden. Eine Entscheidung des Ausschusses können Sie bei dem Verwaltungsgericht anfechten – jeder Bescheid des Prüfungsausschusses enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung.