BSc Psychologie
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Beatrice Schmidt
Neue Vergabeverordunung
Aufgrund der kurzfristigen Änderung der Vergabeverordnung Hessen können Module im Bsc. Psychologie gemäß § 19 (2) der Speziellen Ordnung ab sofort auch im vorläufigen Zeugnis aus der Berechnung der vorläufigen Gesamtnote herausgenommen werden. Bitte beantragen Sie Ihr vorläufiges Zeugnis bis zum 15.06.2013 unter Angabe der gewünschten Modulausklammerung schriftlich beim Akademischen Prüfungsamt Geisteswissenschaften. Sie erhalten ein vorläufiges Zeugnis. Nach dem 15.06.2013 eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Beantragung der Abschlusszeugnisse im Bsc. Psychologie muss bis zum 15.07.2013 erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Wahl der auszuklammernden Module jeweils einmal für das vorläufige Zeugnis und einmal für das Abschlusszeugnis erfolgen kann. Die jeweiligen Anträge sind verbindlich!