Was ist eine Fortführungsprüfung?
Konnten Sie krankheitsbedingt an einer Klausur nicht teilnehmen und haben dies dem APG durch die Vorlage eines ärztlichen Attests nachgewiesen, haben Sie Anspruch auf Fortführung der Klausur, d. h. Sie können die Klausur zu einem späteren Zeitpunkt schreiben. Die Fortführungsprüfungen finden in der Regel ca. 4 Wochen nach dem ursprünglichen Termin statt. Die Termine hierfür werden auf den Internetseiten des APG veröffentlicht.
Treten Sie krankheitsbedingt zur einer Fortführungsprüfung nicht an ist ein amtsärztliches Attest erforderlich