Ich habe ein Modul nicht bestanden. Was passiert jetzt?
Haben Sie ein Modul insgesamt nicht bestanden, ist eine Ausgleichsprüfung erforderlich. Die Ausgleichsprüfung kann als Klausur, aber auch als mündliche Prüfung gestellt sein. Sie bezieht sich auf den/die nicht bestandenen Modulteil(e). Über die Termine informiert Sie das Akademische Prüfungsamt Geisteswissenschaften. Setzen Sie sich nach Terminbekanntgabe bitte unverzüglich mit Ihrer/Ihrem Prüferin/Prüfer in Verbindung.
Sollte das Modul auch nach der Ausgleichsprüfung nicht bestanden sein, ist eine 45 - minütige, mündliche Wiederholungsprüfung über alle Modulinhalte erforderlich.