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Promotion
Promotionsordnung
Bitte informieren Sie sich im A-Z der Promotion über die wichtigsten Schritte zur Erlangung des Doktortitels.
Bitte beachten Sie: Die Anträge an das Akademische Prüfungsamt
Geisteswissenschaften müssen jeweils spätestens 3 Wochen vor dem
nächsten Treffen des Promotionsausschusses vollständig beim Prüfungsamt
eingereicht werden.
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Hier können Abschlussarbeitenbetreuer/innen online das Thema in deutscher und englischer Sprache mitteilen. Es ist möglich, die Themen für bis zu fünf KandidatInnen gleichzeitig zu versenden.
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Abschlussarbeiten sollten mit einer Leimbindung versehen zweifach im APG eingereicht werden. Mehr Infos hier.
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Sollten Sie aus Krankheitsgründen prüfungsunfähig sein und nicht an einer Prüfung teilnehmen können, reichen Sie bitte unverzüglich dieses Formular im Prüfungsamt ein. Das Formular kann auch für Abschlussprüfungen in den altrechtlichen Studiengängen verwendet werden.
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Wenn wir Ihnen Ihre Abschlussunterlagen per Post zusenden sollen,
benötigen wir von Ihnen einen ausreichend frankierten DIN A4 Umschlag (Empfehlung: einen kartonierten Umschlag).
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Abmeldungen von Veranstaltungen
in FlexNow werden vom Prüfungsamt nicht
bestätigt. Bitte überprüfen Sie selbst regelmäßig Ihren FlexNow-Account!

22.02.2013 12:46
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