Hessischer Hochschulpreis für Exzellenz in der Lehre 2012
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst und die Gemeinnützige Hertie-Stiftung loben zum sechsten Mal den Hessischen Hochschulpreis für Exzellenz in der Lehre aus.
Quelle: Newsletter des Informationsdienstes Forschung, Internationales, Transfer (FIT für die Wissenschaft) vom 11.1.12
Der Preis wird für herausragende und innovative Leistungen in Lehre, Prüfung, Beratung und Betreuung an hessischen Hochschulen verliehen und ist mit insgesamt 325.000,- EUR dotiert.
Die Qualität der Lehre ist ein zentrales Exzellenzkriterium für Spitzenhochschulen. Sie ist zugleich strategisches Ziel des Qualitätsmanagements der Hochschulen. Der Preis soll die herausragende Bedeutung der Hochschullehre für die Ausbildung des akademischen Nachwuchses sichtbar machen und einen karrierewirksamen Anreiz schaffen, sich in der Hochschullehre zu engagieren und sie über den eigenen Wirkungsbereich hinaus zu fördern.
Es werden folgende Preise ausgeschrieben:
1. Je ein Projektpreis für eine Arbeitsgruppe / Organisationseinheit in Höhe
von maximal
a. 130.000,- EUR (davon 30.000,- EUR zur persönlichen Verwendung)
b. 85.000,- EUR (davon 20.000,- EUR zur persönlichen Verwendung)
c. 45.000,- EUR (davon 10.000,- EUR zur persönlichen Verwendung)
Der Projektpreis wird für Lehrveranstaltungen oder andere Lehrprojekte
verliehen. Neben der Qualität des Projektes stehen die Möglichkeit der
Weiterentwicklung und Transferierbarkeit sowie die Nachhaltigkeit im
Mittelpunkt. Die kontinuierliche Verbesserung auf Basis von Evaluation, die
Didaktik und der Lernerfolg der Studierenden werden besonders positiv
bewertet. Praxisnähe, Forschungsbezogenheit, Interdisziplinarität und der
Erwerb von Schlüsselkompetenzen nehmen eine wichtige Rolle ein.
2. Ein Preis für eine Einzelperson in Höhe von maximal 50.000,- EUR (davon 10.000,- EUR zur persönlichen Verwendung) Dieser Einzelpreis honoriert die Gesamtleistung einer Lehrenden/ eines Lehrenden. Ihr/ sein hohes Engagement zeigt sich insbesondere in der Förderung der Studierenden, der lehr- und lernförderlichen Entwicklung des Fachgebiets und der Weitergabe der eigenen Kompetenzen und Konzepte an andere.
3. Ein Preis für eine studentische Initiative in Höhe von maximal 15.000,- EUR (davon 5.000,- EUR zur persönlichen Verwendung). Die studentische Initiative trägt maßgeblich zur Verbesserung des Lernerfolgs der Studierenden bei. Dies geschieht entweder dadurch, dass eigene Projekte entworfen oder bestehende Ansätze und Strukturen weiterentwickelt werden.
**Einreichungfrist: 12.03.2012**
Weitere Informationen: http://www.lehrpreis-hessen.de/