Lizenzregelungen
Die wichtigsten Lizenzregelungen
- Die Lizenzen (mit dem jeweiligen Autorisierungscode) haben üblicherweise eine Laufzeit von einem Jahr und müssen jeweils zum 1.12. eines Jahres kostenpflichtig neu erworben werden, da die SPSS-Module sonst nicht mehr lauffähig sind.
- Um den Umstieg auf die neue Lizenzperiode zu erleichtern, gibt es aber jeweils eine Tolerierungszeit bis zum 31.12. des Jahres.
- Wenn Sie während einer laufenden Lizenzperiode eine Lizenz erwerben, zahlen Sie die gesamte Jahresgebühr: Eine feinere Unterteilung findet derzeit nicht statt.
- Die Software darf ausschließlich nur für nicht-kommerzielle Forschung und Lehre eingesetzt werden.
- Mit dem Erwerb einer Lizenz erwerben Sie keine Eigentumsrechte, sondern nur das Recht, die Software über einen bestimmten Zeitraum für einen bestimmten Zweck einsetzen zu können.
- Mit dem Erwerb einer Lizenz erhalten Sie einen Autorisierungscode, mit dem der Installationscode bei SPSS abgerufen werden kann. Siehe dazu auch "Ablauf der Lizenzierung" und den Abschnitt "Installation".
- Das Programm darf pro erworbener Einzelplatzlizenz nur an einem Arbeitsplatz verwendet werden. Aber: Für Einzelplatzlizenzen gibt es eine Home-Use-Option, d.h. eine zweite Installation auf einem privaten Rechner zu Hause oder einem mobilen Notebook ist zulässig.
- Der Umtausch erworbener Software ist sehr aufwändig und nur unter bestimmten Bedingungen (z.B. Prozessor- oder Festplattentausch) möglich. Wenden Sie sich bitte dazu an software-manage@hrz.uni-giessen.de.
- Weitere Regelungen