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Antragstellung

Grundsätzlich ist jedes Hochschulmitglied, das in der Forschung tätig ist, im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben berechtigt, Forschungsvorhaben durchzuführen, die aus Mitteln Dritter finanziert werden (siehe § 29 HHG in der Fassung vom 19. Dezember 2009). Die wesentlichen Informationen über Forschungsprogramme und Projektförderung erhalten Sie im Internet. Hinweise, die über die allgemein zugänglichen Quellen hinausgehen und zur Antragstellung erforderlich sind, erhalten Sie in der Stabsabteilung A 1.

  • Bitte vergessen Sie nicht, bei EU-Projekten einen Gemeinkostenanteil geltend zu machen. Für die Auftragsforschungs- und Dienstleistungsprojekte wird ab 01.07.2011 an der JLU die Vollkostenrechnung eingeführt. Bitte beachten Sie dazu die gesonderten Hinweise. Zur finanziellen Kalkulation entsprechender Verträge wenden Sie sich bitte grundsätzlich an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stabsabteilung A 1.
    Gemeinkostenpauschale (Overhead)
    Auftragsforschungs- und Dienstleistungsprojekte
  • Bedenken Sie bitte bei der Kalkulation der Personalkosten, dass zusätzlich zu den monatlichen Brutto-Vergütungen (einschließlich des Arbeitergeberanteils der Sozialversicherungsbeiträge) ggf. weitere Entgelte anfallen. Berücksichtigen Sie bitte mögliche spezifische Personalkostensätze des jeweiligen Drittmittelgebers.

    Informationen zu den durchschnittlichen Personalkosten an der JLU finden Sie über das Dezernat C
  • Entwürfe für mögliche abzuschließende Kooperationsverträge/ FuE-Verträge senden Sie bitte frühzeitig zur Prüfung an das Dezernat B (B 1.2). Entsprechende Verträge unterzeichnet ausschließlich der Präsident.
    Forschungs- und Entwicklungsverträge
  • Bitte beachten Sie, dass bei den meisten Drittmittelgebern nicht die einzelne Wissenschaftlerin oder der einzelne Wissenschaftler, sondern die Universität als Antragstellerin auftritt (außer DFG-Normalverfahren und einigen DAAD-Verfahren). Dafür ist die Unterschrift des Präsidenten der Universität erforderlich. Wenden Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig an die Stabsabteilung A 1.
    Beantragung
    Drittmittelmeldung

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