Antragstellung
Grundsätzlich ist jedes Hochschulmitglied, das in der Forschung tätig ist, im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben berechtigt, Forschungsvorhaben durchzuführen, die aus Mitteln Dritter finanziert werden (siehe § 29 HHG in der Fassung vom 19. Dezember 2009). Die wesentlichen Informationen über Forschungsprogramme und Projektförderung erhalten Sie im Internet. Hinweise, die über die allgemein zugänglichen Quellen hinausgehen und zur Antragstellung erforderlich sind, erhalten Sie in der Stabsabteilung A 1.
- Bitte vergessen Sie nicht, bei EU-Projekten einen
Gemeinkostenanteil geltend zu machen. Für die Auftragsforschungs- und
Dienstleistungsprojekte wird ab 01.07.2011 an der JLU die
Vollkostenrechnung eingeführt. Bitte beachten Sie dazu die gesonderten
Hinweise. Zur finanziellen Kalkulation entsprechender Verträge wenden
Sie sich bitte grundsätzlich an die zuständigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Stabsabteilung A 1.
Gemeinkostenpauschale (Overhead)
Auftragsforschungs- und Dienstleistungsprojekte - Bedenken
Sie bitte bei der Kalkulation der Personalkosten, dass zusätzlich zu
den monatlichen Brutto-Vergütungen (einschließlich des
Arbeitergeberanteils der Sozialversicherungsbeiträge) ggf. weitere
Entgelte anfallen. Berücksichtigen Sie bitte mögliche spezifische
Personalkostensätze des jeweiligen Drittmittelgebers.
Informationen zu den durchschnittlichen Personalkosten an der JLU finden Sie über das Dezernat C. - Entwürfe für mögliche abzuschließende Kooperationsverträge/ FuE-Verträge senden Sie bitte frühzeitig zur Prüfung an das Dezernat B (B 1.2). Entsprechende Verträge unterzeichnet ausschließlich der Präsident.
Forschungs- und Entwicklungsverträge - Bitte
beachten Sie, dass bei den meisten Drittmittelgebern nicht die einzelne
Wissenschaftlerin oder der einzelne Wissenschaftler, sondern die
Universität als Antragstellerin auftritt (außer DFG-Normalverfahren und
einigen DAAD-Verfahren). Dafür ist die Unterschrift des Präsidenten der
Universität erforderlich. Wenden Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig
an die Stabsabteilung A 1.
Beantragung
Drittmittelmeldung