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Audits in EU-Projekten

Die Vorschriften für die verschiedenen Förderinstrumente des 7. Forschungsrahmenprogramms (FP7) sehen bei einer Fördersumme über 375.000 € , egal wie lange das Projekt läuft, die Verpflichtung der beteiligten Partner vor das sogenannte "Certificates on the Financial Statements" (CFS) zu erstellen und dieses durch eine Stelle außerhalb der Projektorganisation gemäß den Financial Guidelines der EU-Kommission zu prüfen und in Form eines Financial Audit Certificates bestätigen zu lassen.

Für die deutschen Universitäten wurde in diesem Zusammenhang eine Regelung geschaffen, nach der die Zertifizierung durch die Innenrevision der jeweiligen Hochschule durchführt werden kann. Die Justus-Liebig-Universität Gießen nimmt diese Möglichkeit wahr. In Absprache mit dem Koordinator des einzelnen EU-Projekts ist zu prüfen, ob und wann die Erstellung eines Audit-Zertifikats notwendig ist. Dies ist mindestens acht Wochen vor Abgabe eines Zertifikats der Zentralverwaltung mitzuteilen. Die Prüfung der Cost Statements und die Erstellung der notwendigen Audit-Zertifikate übernimmt KB 4.

 

Die Kosten für die Zertifizierung werden zu Lasten des jeweiligen Projekts verrechnet. Die Mittel hierfür müssen entweder beim Koordinator beantragt oder aus dem Etat der Professur getragen werden.


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