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Auftragsforschungs- und Dienstleistungsprojekte

Unter Auftragsforschung (Dienstleistungsprojekte) ist im Allgemeinen das wissenschaftliche Forschen im Auftrag eines (oft privatwirtschaftlichen, aber auch öffentlichen) Mittelgebers in Form eines Forschungsauftrags oder einer Forschungskooperation zu verstehen. Das Ziel des Forschungsauftrags wird hierbei vom Auftrag-/Mittelgeber vorgegeben und die Forschungsresultate sowie auch die Publikations-, Schutz-, Urheber-, Nutzungs-, und Verwertungsrechte sind ausschließlich oder zumindest zum Teil dem Auftraggeber vorbehalten. Kennzeichnend ist ein Verhältnis von Leistung und Gegenleistung. Der Forschungsauftrag unterliegt damit der Umsatzsteuerpflicht.

Von der Auftragsforschung zu unterscheiden sind Spenden und echte Zuschüsse. Diese sind umsatzsteuerfrei, da sie unabhängig von einer bestimmten Leistung gewährt und weil sie im überwiegenden öffentlich-rechtlichen Interesse – z.B. aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen – gezahlt werden (z.B. koordinierte Programme der DFG, Projekte im Normalverfahren der DFG, Projekte auf Basis von Zuwendungen verschied. Bundesförderer). Dagegen führt insbesondere der Vorbehalt von Verwertungsrechten zugunsten des Zuwendungsgebers oder ein Zustimmungsvorbehalt des Zuwendungsgebers für die Veröffentlichung der Ergebnisse in der Regel zu einem umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch. In diesem Zusammenhang ist es ohne Bedeutung, ob die Forschungstätigkeit Grundlagenforschung oder anwendungsorientierte Forschung darstellt.

Bitte beachten Sie insbesondere, dass nicht nur Aufträge von privaten Geldgebern der Steuerpflicht unterliegen. Eine Steuerpflicht besteht beispielsweise auch bei Unteraufträgen in EU- oder BMBF-Projekten (Aufträge auf Ausgabenbasis). Vor der Abgabe entsprechender Angebote kontaktieren Sie deshalb bitte immer die entsprechenden Ansprechpartner innerhalb der Verwaltung.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch den Punkt Steuerpflicht bei Auftragsforschung sowie die Hinweise rund um die seit 01.07.2011 notwendige Kalkulation von Auftragsforschungs- und Dienstleistungsprojekten zu Vollkosten.

 

Rundschreiben des Präsidenten Nr. 2011/-- (wird demnächst veröffentlicht)


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