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Ausscheiden aus der Universität

Mit dem Ausscheiden aus der Universität aus Altersgründen müssen auch die von Ihnen durchgeführten Drittmittelprojekte fristgerecht abgeschlossen sein.

Sofern Sie aus anderen Gründen vorzeitig ausscheiden, sollten zur Vermeidung von Regressansprüchen an die Universität bestehende laufende Projekte auf eine andere Projektleiterin oder einen anderen Projektleiter der Universität Gießen übertragen werden. Wenn Sie ein Projekt im Zuge eines Wechsels an eine andere Hochschule/Forschungseinrichtung transferieren möchten, holen Sie bitte das Einverständnis des Geldgebers ein.

Veranlassen Sie bitte in Absprache mit der Stabsabteilung A 1 die erforderlichen weiteren Schritte.

Informieren Sie die Dekanin/ den Dekan des Fachbereichs oder die Leiterin/ den Leiter der Einrichtung über die beabsichtigte Veränderung.

Restmittel aus bereits abgeschlossenen Drittmittelprojekten verbleiben bei einem Wechsel an eine andere Hochschule/Forschungseinrichtung grundsätzlich an der Universität Gießen. Das Präsidium entscheidet unter Beteiligung des Dekanats über deren weitere Verwendung.

Die Verwendung von Mitteln aus abgeschlossenen Drittmittelprojekten nach Pensionierung/Emeritierung durch die/den Wissenschaftler/in für Forschungszwecke bedarf der Zustimmung des Präsidiums. Gleiches gilt für die Weiternutzung von beweglichem Anlagevermögen,  z. B. Notebooks, PDA, Laborgeräte etc. Bitte übersenden Sie auf dem Dienstweg einen begründeten Antrag auf Zustimmung zur weiteren Verwendung dieser Mittel. Dies gilt auch für den erforderlichen SAP-Zugang an das Präsidium. Klären Sie hierzu bitte vorab, welcher Kostenstelle/ Organisationseinheit das betreffende Projekt nach Ihrem Ausscheiden zugeordnet werden soll.


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