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Bewilligung eines Projekts / Drittmittelmeldung

Nach Erhalt eines Bewilligungsbescheids oder nach Abschluss eines FuE-Vertrages sind verschiedene administrative Schritte notwendig.

  1. Bitte überprüfen Sie nach Zugang des Bewilligungsbescheids, ob dieser inhaltlich mit dem gestellten Antrag übereinstimmt, damit bei Abweichungen ggf. fristgerecht Widerspruch eingelegt werden kann. Zeigen Sie danach die Drittmittelbewilligung (Drittmittelmeldung) an.
  2. Bitte senden Sie das Original oder eine Kopie des Bewilligungsschreibens (einschließlich aller Anlagen), ein vollständig ausgefülltes Stammdatenblatt und im Rahmen von Bundesprojekten außerdem die Annahmeerklärung (liegt dem Schreiben des Bundesförderers bei) über die Dekanin oder den Dekan des Fachbereichs bzw. die Leiterin oder den Leiter der Einrichtung an:

    Das
    Präsidium der Justus-Liebig-Universität Gießen
    Stabsabteilung A 1
    Ludwigstraße 23
    35390 Gießen


    Sie erklären mit der Drittmittelanzeige ihr Einverständnis mit den Bestimmungen des Bescheids. Sofern die kassenmäßige Bereitstellung der Mittel von der tatsächlich notwendigen Verfügbarkeit der Mittel im Projektablauf abweicht, vermerken Sie dies bitte deutlich. Falls eine Annahmeerklärung notwendig ist, wird diese vom Präsidenten unterschrieben und an den Förderer weitergeleitet. Sofern die dazu notwendige Adresse/ der Ansprechpartner nicht aus dem Bewilligungsbescheid eindeutig hervorgeht, vermerken sie das bitte.

    Wenn der Bescheid beim Präsidenten direkt eingegangen ist, wird ihnen das Original zunächst mit allen Anlagen zur Prüfung übersandt.

    Sofern Sie das Bewilligungsschreiben vom Drittmittelgeber direkt erhalten (DFG-Normalverfahren, DAAD-Bewilligungen), wenden Sie bitte das oben beschriebene Verfahren sinngemäß an und füllen Sie die Erklärung zum Forschungsvorhaben und das Stammdatenblatt aus. Dieses Verfahren gilt auch für unterzeichnete FuE-Verträge. Bitte tragen sie das Projekt in den Online-Forschungsbericht ein.
  3. Bei Vorlage aller Unterlagen erhalten sie durch das Dezernat D (D 2) eine achtstellige Projektnummer mitgeteilt unter der ihr Projekt bearbeitet wird. Bitte geben sie bei allen Rückfragen gegenüber der Verwaltung stets diese Projektnummer zusammen mit der Kurzbezeichnung des Projekts an.
  4. Informieren Sie ggf. den Vertrauensdozenten des Förderers über die Bewilligung.

 

Forschungs- und Entwicklungsverträge (FuE-Verträge)
Drittmittelmeldung

Stammdatenblatt
Annahmeerklärung


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