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Finanzierungslücken aufgrund nicht zeitgerecht bereitgestellter Haushaltsmittel

Sofern der Drittmittelgeber in seinem Bescheid entgegen der notwendigen Verfügbarkeit die zeitgerechte Bereitstellung der Mittel nur in Aussicht stellt, ist für eine mögliche Vorfinanzierung durch die Universität folgendes zu beachten: Landesmittel dürfen nach Maßgabe des Landeshaushalts dann zur Vorfinanzierung herangezogen werden, wenn das Drittmittelprojekt rechtlich verbindlich bewilligt ist (der Vertrag ist beiderseitig unterschrieben oder der Bewilligungsbescheid liegt vor). Grundsätzlich ist die Vorfinanzierung aus dem laufenden Budget der zugeordneten Kostenstelle vorzusehen. Sofern eine Vorfinanzierung aus dem zentralen Budget des Fachbereichs oder der Universität erforderlich wird, richten Sie bitte einen entsprechend begründeten Antrag an die Dekanin/ den Dekan des Fachbereichs oder die Leiterin/ den Leiter der Einrichtung bzw. das Präsidium.


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