Finanzierungslücken aufgrund nicht erstatteter Mehrwertsteuer
Seit dem 5. Rahmenprogramm erstattet die EU-Kommission keine Mehrwertsteuer mehr. Die nicht erstattungsfähigen Mehrwertsteuerbeträge müssen aus Landesmitteln oder aus freien Drittmitteln der verantwortlichen Professur nach der Abrechnung des Projekts aufgefangen werden. Sie dürfen nicht aus Overheadmitteln bezahlt werden. Bitte wenden Sie sich spätestens im Zuge der Antragstellung zu einem EU-Projekt an die Stabsabteilung A 1.3. Aus dem Overhead dürfen ebenfalls keine aus Abschreibungen resultierenden Defizite finanziert werden.
Zur unterschiedlichen Nutzungsdauer einzelner Geräte erhalten Sie Informationen bei der Stabsabteilung A 1.