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Forschungsvorhaben von Emeriti/Pensionären

Anträge auf Förderung von Forschungsvorhaben von Emeriti/ Pensionären werden wie folgt behandelt:

  1. Der Antrag muss grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Antragsfrist beim Projektträger auf dem Dienstweg beim Präsidenten eingegangen sein.
  2. Der Antragsteller muss eine Kostenkalkulation vorlegen, die alle auf die Universität während der Projektlaufzeit zukommenden Kosten enthält (Kosten für Raummiete sowie Nebenkosten, Kosten für die Personalmitnutzung).
  3. Die Stabsabteilung Forschung holt eine fachliche Stellungnahme bezüglich der Inanspruchnahme von Ressourcen (Raum, Medienverbrauch, Personal) bei den zuständigen Dezernaten sowie der Dekanin oder dem Dekan bzw. der Leiterin oder dem Leiter der Einrichtung ein.
  4. Die Kostenkalkulation wird dann dem Dekanat mit der Frage vorgelegt, ob der Fachbereich aus seinem Budget die Kosten für das Forschungsvorhaben übernimmt und auch die Kostenstellenverantwortung (Dekanin/ Dekan) trägt.
  5. Für Anträge im DFG-Normalverfahren und FuE-Verträge gilt diese Regelung sinngemäß.

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