Geldspenden
Eingeworbene Geldspenden gelten grundsätzlich als Drittmittel, wenn Sie
der Lehr- und Forschungsförderung dienen. Für eingeworbene Geldspenden
muss keine Drittmittelanzeige erfolgen. Bitte teilen Sie dem Geldgeber
die Bankverbindung
der Universität sowie die Nummer der Kostenstelle für eine Überweisung
mit. Im Verwendungszweck der Überweisung muss das Stichwort ‚Geldspende’
vermerkt werden. Bitte überprüfen Sie nach Eingang der Geldspende, ob
der Betrag unter dem Sachkonto 59001000 (Geldspenden) verbucht worden
ist. (Sachspenden bewirken eine Buchung auf dem Sachkonto 59002000.)
Bankverbindung