Gemeinkostenpauschale (Overhead)
Wenn es die Bewilligungs-/ Vertragsbedingungen des jeweiligen Drittmittelgebers zulassen, insbes. bei privaten Geldgebern, müssen bei der Veranschlagung der Kosten für ein Forschungsprojekt Gemeinkosten mit einbezogen sein, um die in Inanspruchnahme von Infrastrukturleistungen der Universität finanziell abzugelten (Raum- und Gerätenutzung, Strom, Heizung, Wasser, Verwaltungsaufgaben u.a.). Dies ist bei EU-Projekten (Overhead) möglich und dort grundsätzlich zu kalkulieren, ebenso bei DFG und BMBF-Projekten. Projekte, die als Auftragsforschung- und Dienstleistung einzustufen sind, sind ab 01.07.2011 mit Vollkosten zu kalkulieren.
- Das Kostenmodell in den EU-Projekten hat sich mit dem Anlaufen des 7. Forschungsrahmenprogramms grundlegend geändert. Bitte wenden Sie sich zur Kalkulation Ihres EU-Projekts rechtzeitig an die Stabsabteilung A 1. Hier finden Sie erste nützliche Informationen zur Kostenkalkulation.
- Im Zuge der Planung und Kalkulation anderer Projekte wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Stabsabteilung Forschung.
Rundschreiben des Präsidenten Nr. 2007/27
Rundschreiben des Präsidenten Nr. 2011/02
Rundschreiben des Präsidenten Nr. 2011/-- (wird demnächst veröffentlicht)