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Gerätekauf, Kraftfahrzeugkauf, Geräteleasing, Kraftfahrzeugleasing

Geräte und Kraftfahrzeuge können aus Drittmitteln finanziert werden, wenn dies im Bewilligungsbescheid vorgesehen ist oder der Drittmittelgeber keine Zweckbindung vorgesehen hat. Dies gilt ebenso bei Geräte- und Kraftfahrzeugleasing. Bei Abschluss des Projekts erfolgt die Rückgabe oder Übernahme des Gerätes/ Kraftfahrzeugs entsprechend den Bedingungen des Drittmittelgebers.

  1. Bitte beschaffen Sie die Geräte auf der Grundlage des Rundschreibens Nr. 38/2002: „Öffentliches Auftragswesen“. Drittmittelgeber setzen in der Regel voraus, dass die Geräte und Kraftfahrzeuge nach den gültigen Beschaffungsrichtlinien beschafft werden.
  2. Kauf oder Leasing von Kraftfahrzeugen erfolgt nach den Kraftfahrzeugrichtlinien unter Beteiligung des Dezernats E.
  3. Nach erfolgter Lieferung und Abnahme ist es erforderlich, das Gerät bzw. Kraftfahrzeug entsprechend dem Rundschreiben Nr. 2/2002: „Informationen aus der Anlagenbuchhaltung“ zu inventarisieren. Sie erhalten hierzu von der Anlagenbuchhaltung ein Formular, in dem die notwendigen Angaben von Ihnen ergänzt werden.

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