Gerätekauf, Kraftfahrzeugkauf, Geräteleasing, Kraftfahrzeugleasing
Geräte und Kraftfahrzeuge können aus Drittmitteln finanziert werden, wenn dies im Bewilligungsbescheid vorgesehen ist oder der Drittmittelgeber keine Zweckbindung vorgesehen hat. Dies gilt ebenso bei Geräte- und Kraftfahrzeugleasing. Bei Abschluss des Projekts erfolgt die Rückgabe oder Übernahme des Gerätes/ Kraftfahrzeugs entsprechend den Bedingungen des Drittmittelgebers.
- Bitte beschaffen Sie die Geräte auf der Grundlage des Rundschreibens Nr. 38/2002: „Öffentliches Auftragswesen“. Drittmittelgeber setzen in der Regel voraus, dass die Geräte und Kraftfahrzeuge nach den gültigen Beschaffungsrichtlinien beschafft werden.
- Kauf oder Leasing von Kraftfahrzeugen erfolgt nach den Kraftfahrzeugrichtlinien unter Beteiligung des Dezernats E.
- Nach erfolgter Lieferung und Abnahme ist es erforderlich, das Gerät bzw. Kraftfahrzeug entsprechend dem Rundschreiben Nr. 2/2002: „Informationen aus der Anlagenbuchhaltung“ zu inventarisieren. Sie erhalten hierzu von der Anlagenbuchhaltung ein Formular, in dem die notwendigen Angaben von Ihnen ergänzt werden.