Grundausstattungsbedarf, zusätzlicher
Sollte zur Durchführung des Projekts zusätzlicher Grundausstattungsbedarf (Raumbedarf, techn. Einrichtungen/ Einbauten, Geräte, Verbrauch von Strom, Wasser, usw. über das normale Maß hinaus) notwendig sein, vermerken Sie das bitte spätestens im Zuge der Drittmittelanzeige. Zusätzlicher Grundausstattungsbedarf muss rechtzeitig vor der Annahme einer Bewilligung gemeldet werden, das Präsidium entscheidet über den entsprechenden Antrag. Informieren Sie bitte insbesondere bei größeren Projekten (z.B. Forschergruppen, SFB) das Präsidium frühzeitig. Soweit möglich, sollte jeder zusätzliche Grundausstattungsbedarf bereits im Zuge der Antragstellung gemeldet werden. Holen Sie dazu jeweils die Stellungsnahme der Dekanin oder des Dekans bzw. der Leiterin oder des Leiters ein.