Honorare
Beachten Sie insbesondere, dass bei der Vergabe von Werk- und Honorarverträgen die Universität im Rahmen des Gesetzes zur sog. Scheinselbständigkeit verpflichtet ist, die Selbständigkeit der Auftragnehmer zu prüfen. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erbringt die Leistung auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko und es darf sich nicht um ein arbeitnehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis handeln. Soweit die Projektleiterin oder der Projektleiter ein Honorar aus den Projektmitteln erhalten soll, kann das Projekt insgesamt nur in Nebentätigkeiten durchgeführt werden.
Fremdleistungen