Klinikum
Seit 1.1.2001 ist das Klinikum der Justus-Liebig-Universität eine eigenständige Rechtsperson und nimmt Aufgaben der Krankenversorgung, der Aus- , Weiter- und Fortbildung der Angehörigen nichtärztlicher Fachberufe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Weiter- und Fortbildung der Ärzte und weitere ihm übertragene Aufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens wahr (UniKlinG). Die Aufgaben in Forschung und Lehre werden vom Fachbereich Medizin, welcher zur Universität gehört, wahrgenommen. Bezüglich der Forschungsleistungen unterstützt das Universitätsklinikum den Fachbereich Medizin bei dessen Aufgabenerfüllung in der klinischen Forschung und Lehre (UniKlinG). Aus diesem Grund sind Anträge für Drittmittelprojekte im Namen der Universität zu stellen. Forschungsverträge sind im Namen der Universität, vertreten durch den Präsidenten, abzuschließen.