Kontenführung bei EU-Projekten
Bitte beachten Sie insbesondere bei der Durchführung von EU-Projekten die Vorgaben des Bewilligungsbescheids und dessen Anlagen. Hier besteht im Falle von Verzögerungen im Projektablauf die Gefahr, dass die Europäische Kommission bereits geleistete Zahlungen inkl. einer Verzinsung zurückverlangt.
Die im 6. und 7. Rahmenprogramm vorgesehenen Audits der Projekte sollten aus den dem Koordinator zustehenden Mitteln für Management finanziert werden. Eine entsprechende Regelung sollte der Konsortialvertrag enthalten.
Audits