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Mittelanforderung

In den Bewilligungs- und Vertragsbedingungen des Drittmittelgebers sind verbindliche Ausführungen über die Anforderung von Mitteln enthalten. Oftmals liegen den Bewilligungsschreiben entsprechende Vordrucke bei. Die Mittel werden grundsätzlich von der Projektleiterin oder von dem Projektleiter selbst über das Dezernat D (Abteilung D 2) angefordert.

  1. Bei FuE-Verträgen werden die Mittel entsprechend dem Zahlungsplan angefordert.
  2. Bei Zuwendungsbescheiden des Bundes sind die Mittel für zwei Monate im Voraus mit den Vordrucken, die dem Zuwendungsbescheid beiliegen, anzufordern. Mit jeder Auszahlung werden neue Vordrucke übersandt. Die Vordrucke für das neue Haushaltsjahr werden mit den Vordrucken für den Zwischennachweis übersandt. Dieser ist mit der ersten Zahlungsanforderung dem Zuwendungsgeber zu übersenden.
    Bei der DFG sind die Mittel bei Bedarf jeweils für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten im Voraus über das Dezernat D (Abteilung D 2) anzufordern.
  3. Für EU-Projekte werden die Mittel ohne Anforderung entsprechend den Vertragsbedingungen gezahlt.
  4. In allen Fällen (außer den EU- und DAAD-Projekten) ist dem Dezernat D (Abteilung D 2) eine Kopie der Mittelanforderung unter Angabe der Projektnummer zu übersenden.
  5. Bei Geldeingang wird der Betrag zugunsten des Projektes verbucht.
  6. Liquiditätsüberhänge während der Projektlaufzeit sollten vermieden werden, um evtl. Zinsforderungen der Geldgeber gegenüber der JLU zu vermeiden (bitte beachten Sie hierzu die jeweiligen Bewilligungsbestimmungen).

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