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Nebentätigkeit

Forschung mit Hilfe von Drittmitteln kann entweder als Dienstaufgabe oder als Nebentätigkeit durchgeführt werden. Eine Mischform ist rechtlich nicht möglich. In folgenden Fällen sind Drittmittelforschungsvorhaben zwingend als Nebentätigkeit durchzuführen:

  • wenn Sie als Projektleitung ein persönliches Honorar oder einen sonstigen geldwerten Vorteil erhalten

  • die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse auf Dauer ausgeschlossen ist

  • die Thematik des Forschungsvorhabens in keinerlei Zusammenhang mit dem von Ihnen vertretenen Fachgebiet steht.

Sofern das Projekt in Nebentätigkeit durchgeführt werden soll bzw. muss, stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts auf dem Dienstweg einen Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit an den Präsidenten bzw. zeigen diesem die Nebentätigkeit an.

Im Falle einer Nebentätigkeit ist sowohl die Vertragsgestaltung als auch die Projektbearbeitung und -abrechnung von Ihnen eigenverantwortlich durchzuführen. Ggf. haben Sie ein Nutzungsentgelt für die Inanspruchnahme von Personal, Material oder Einrichtungen der Universität abzuführen.

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