Projektbeginn
Mit der Projektbearbeitung ist erst dann zu beginnen, wenn ein rechtsgültiger Vertrag (rechtsverbindliche Unterschrift aller Vertragsparteien) bzw. ein Bewilligungsbescheid vorliegt. Eine rückwirkende Einstellung von Personal zum Projektbeginn ist nicht möglich.
- Lesen Sie die Bewilligungsbedingungen/ Vertragsbedingungen sorgfältig durch und beachten Sie diese.
- Prüfen Sie den Finanzierungsplan und beachten Sie, dass dieser grundsätzlich verbindlich ist. Tätigen Sie nur solche Ausgaben, die im Finanzierungsplan vorgesehen sind.
- Eine Vermischung der Gelder verschiedener Projekte gleicher Geldgeber ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn zuvor eine schriftliche Zustimmung des Geldgebers eingeholt wurde.
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Projekt sollten ggf. durch den Dienstvorgesetzten zur Geheimhaltung verpflichtet werden.