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Projektende
Das Projektende ist in aller Regel durch den Bewilligungsbescheid oder den Forschungs- und Entwicklungsvertrag/ Kooperationsvertrag bestimmt.
- Jede Änderung der Projektlaufzeit ist unter Vorlage eines entsprechenden Bescheids des Geldgebers dem Dezernat D (D 2) umgehend mitzuteilen.
- Bei bevorstehendem Projektende sind ausstehende Rechnungen und ausstehende Reisekostenabrechnungen vorrangig zu bearbeiten und an die Finanzbuchhaltung weiterzuleiten.
- Bitte prüfen und beachten Sie Ihre Berichtspflichten gegenüber dem Drittmittelgeber. Die von der Projektleiterin oder dem Projektleiter unterzeichnete Schlussabrechnung legen Sie bitte dem Dezernat D (D 2) zur Prüfung vor.
- Bitte regeln Sie die Rückgabe von Leihgeräten oder ggf. die Übernahme von Geräten in das Eigentum der Universität und informieren Sie darüber die Anlagenbuchhaltung im Dezernat D (D 1). Sie erfolgt entsprechend den Bedingungen des Drittmittelgebers.
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09.02.2011 11:46
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