Reisen aus Drittmitteln – Vorbereitung
Reisen aus Drittmitteln unterliegen grundsätzlich den gleichen Regelungen wie Reisen aus Landesmitteln. Der Drittmittelgeber kann Abweichungen von der Anwendung der in der Universität Gießen üblichen Regelungen zulassen und eigene Erstattungsregelungen bestimmen. Diese können nur dann Anwendung finden, wenn sie dem Dienstreiseantrag oder dem Antrag auf Kostenerstattung beigefügt werden bzw. wenn sie dem Dezernat D vorliegen.
Beabsichtigte Reisen von bis zu 7 Tagen Dauer während der Vorlesungszeit und bis zu 14 Tagen Dauer außerhalb der Vorlesungszeit zeigen Sie bitte rechtzeitig vor Reisebeginn der Dekanin oder dem Dekan Ihres Fachbereichs bzw. der Leiterin oder dem Leiter Ihrer Einrichtung mit dem dafür entwickelten Formblatt an. Die generelle Genehmigung für die Durchführung einer solchen Reise gilt als erteilt, sofern nicht anders entschieden wurde. Bei anstehenden Reisen mit einer längeren Abwesenheit vom Dienstort sind entsprechende Genehmigungsanträge dem Präsidenten auf dem Dienstweg rechtzeitig vorzulegen.
Siehe:
Rundschreiben des Präsidenten Nr. 8/2000 „Genehmigung von Dienstreisen und Aus- und Fortbildungsreisen (Inland/Ausland) (hier: Generelle Genehmigung/Verfahrensabwicklung)“ und
Rundschreiben des Präsidenten Nr. 20/2001 „Genehmigung von Dienstreisen und Aus- und Fortbildungsreisen (Inland/Ausland) (hier: Generelle Genehmigung/Verfahrensabwicklung“.
Eine Ausfertigung der Reiseanzeige bzw. der Reisegenehmigung ist nach Beendigung der Reise zusammen mit dem Reisekostenabrechnungsvordruck dem Dezernat D zuzuleiten, das die Abrechnung durchführt. Hierbei ist darauf zu achten, dass in den vorgesehenen Feldern die notwendigen Angaben zur Höhe der Reisekostenvergütung sowie zur Projektkostenstelle vollständig eingetragen werden und die notwendigen Unterschriften vorhanden sind.
Bitte beachten Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass der allgemeine Sparsamkeitsgrundsatz für drittmittelfinanzierte Reisen genauso wie für Reisen, die aus Landesmitteln finanziert werden, gilt.