Stipendien
Wenn das Einverständnis des Drittmittelgebers vorliegt, ist eine Stipendienzahlung aus Drittmitteln möglich. Das trifft in der Regel für Graduiertenkollegs zu; es kann jedoch in Ausnahmefällen auch im Rahmen sonstiger Zuwendungen (z.B. EU) vorkommen.
- Beachten Sie bitte, dass Stipendien ausschließlich der Förderung wissenschaftlicher Qualifikation dienen.
- Schließen Sie mit der Stipendienempfängerin bzw. dem Stipendienempfänger einen sog. Stipendienvertrag ab. Dieser soll die Rechte (Höhe des Stipendiensatzes) und die Pflichten (Ziel der Forschungsaktivitäten, Anwesenheitspflichten) regeln.
- Veranlassen Sie nach Unterzeichnung des Vertrages die monatliche Stipendienzahlung für die Dauer der Laufzeit.
- DAAD-Stipendien für ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden über das Akademische Auslandsamt abgewickelt.