Umwidmung von Mitteln
Ergibt sich bei der Projektdurchführung die Notwendigkeit, die Mittel anders einzusetzen als es in der Bewilligung des Drittmittelgebers vorgesehen ist, sind in erster Linie die Bewilligungs- bzw. Zuwendungsrichtlinien zu beachten. Diese lassen eine Umwidmung von Mitteln ggf. bis zu einer bestimmten Höhe oder nur für bestimmte Zuwendungszwecke zu.
- Stellen Sie - sofern erforderlich – einen Umwidmungsantrag an den Drittmittelgeber und informieren das Dezernat D (D 2) schriftlich über die begründete Umwidmung und deren Höhe.
- Bitte geben Sie dem Dezernat D (D 2) in Kopie das Ergebnis des gestellten Antrags auf Mittelumwidmung zur Kenntnis.