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Umwidmung von Mitteln

Ergibt sich bei der Projektdurchführung die Notwendigkeit, die Mittel anders einzusetzen als es in der Bewilligung des Drittmittelgebers vorgesehen ist, sind in erster Linie die Bewilligungs- bzw. Zuwendungsrichtlinien zu beachten. Diese lassen eine Umwidmung von Mitteln ggf. bis zu einer bestimmten Höhe oder nur für bestimmte Zuwendungszwecke zu.

  1. Stellen Sie - sofern erforderlich – einen Umwidmungsantrag an den Drittmittelgeber und informieren das Dezernat D (D 2) schriftlich über die begründete Umwidmung und deren Höhe.
  2. Bitte geben Sie dem Dezernat D (D 2) in Kopie das Ergebnis des gestellten Antrags auf Mittelumwidmung zur Kenntnis.

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