Veröffentlichungen von Forschungsergebnissen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der JLU sollen Forschungsergebnisse veröffentlichen. Soweit FuE-Verträge/ Kooperationsverträge hierfür besondere Regelungen vorsehen, sind diese zu beachten. Enthalten Forschungsergebnisse Erfindungen, für die Schutzrechte angemeldet werden können, ist der Präsident zwei Monate vor der beabsichtigten Veröffentlichung zu informieren, um ihm Gelegenheit zu geben, Erfindungen für die Hochschule in Anspruch zu nehmen und hierfür Schutzrechte anzumelden.
Schutzrechte