Verwendungsnachweise
Zwischen- und Verwendungsnachweise werden entsprechend dem Zuwendungsbescheid und den Nebenbestimmungen von der Projektleiterin oder von dem Projektleiter gefertigt und unterschrieben und dann zur Prüfung an das Dezernat D (D 2) gegeben. Nach Prüfung und Unterzeichung wird der Verwendungsnachweis dem Drittmittelgeber zugeleitet.