Beantragung
Beantragung von Drittmittelprojekten
Bitte senden Sie vor dem Versand an den möglichen Förderer
grundsätzlich alle Drittmittelanträge zur Prüfung und Unterschrift durch
den Präsidenten an folgende Postanschrift:
An das
Präsidium der Justus-Liebig-Universität Gießen
Ludwigstraße 23
Stabsabteilung Forschung (StF)
35390 Gießen
über
Dekanin/Dekan des Fachbereichs/ Leiterin/Leiter der Einrichtung
Sofern alle Unterlagen elektronisch vorliegen, können Sie diese auch an die Stabsabteilung Forschung senden. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der Unterlagen.
Eine
Ausnahme bildet hier lediglich das DFG-Normalverfahren. In diesem Fall
versenden Sie bitte ihren Antrag direkt an die DFG, informieren Sie
bitte zusätzlich den DFG-Vertrauensdozenten.
Unterschriftsberechtigt für alle anderen Anträge sowie für die Annahme
möglicher späterer Bewilligungen ist ausschließlich der Präsident. Das
Verfahren gilt auch für Verträge mit privaten Geldgebern bzw. im Rahmen
der Auftragsforschung, d.h. Vertragsentwürfe werden grundsätzlich vor
Unterschrift durch die das Dezernat B 1.2 geprüft. Diese Prüfung gilt insbesondere für die Kalkulation von Auftragsforschungs- und Dienstleistungsprojekten zu Vollkosten.
Angebote für Auftragsforschungs- und Dienstleistungsprojekte dürfen nur
durch den Präsidenten abgegeben werde. Weitere Informationen zu diesem
Bereich finden Sie unter dem Punkt FuE-Verträge.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch den Punkt Drittmittelmeldung sowie das Rundschreiben des Präsidenten Nr. 2007/27
zu den Themen DFG-Programmpauschale und EU-Overhead. Zur
BMBF-Projektpauschale beachten Sie bitte das Rundschreiben des
Präsidenten Nr. 2011/02.
Auftragsforschungs- und Dienstleistungsprojekte
Rundschreiben des Präsidenten 2011/-- (wird demnächst veröffentlicht)