Beantragung
Beantragung von Drittmittelprojekten
Bitte senden Sie vor dem Versand an den möglichen Förderer Drittmittelanträge zur Prüfung und Unterschrift durch
den Präsidenten an folgende Postanschrift:
An das
Präsidium der Justus-Liebig-Universität Gießen
Ludwigstraße 23
Stabsabteilung Forschung (StF)
35390 Gießen
über
Dekanin/Dekan des Fachbereichs/ Leiterin/Leiter der Einrichtung
Das Präsidium bittet Sie auch um eine möglichst frühzeitige Information über solche Vorhaben, die sich derzeit nur in der Skizzenphase befinden und für die zunächst keine Unterschrift durch den Präsidenten notwendig ist. Die o.g. Prüfung gilt insbesondere für mögliche Auftragsforschungs- und Dienstleistungsvorhaben. Sofern alle Unterlagen elektronisch vorliegen, können Sie diese auch an die Stabsabteilung Forschung senden. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der Unterlagen.
Eine
Ausnahme bilden hier lediglich die DFG-Sachbeihilfen. In einem solchen Fall
versenden Sie bitte ihren Antrag direkt an die DFG, informieren Sie
bitte zusätzlich den DFG-Vertrauensdozenten.
Unterschriftsberechtigt für alle anderen Anträge sowie für die Annahme
möglicher späterer Bewilligungen ist ausschließlich der Präsident. Dies gilt auch für Verträge mit privaten Geldgebern bzw. im Rahmen
der Auftragsforschung und von Dienstleistungen. Alle Vertragsentwürfe werden grundsätzlich vor
Unterschrift durch das Dezernat B 1.2 geprüft.
Die Prüfung durch die Verwaltung gilt insbesondere für die Kalkulation von Auftragsforschungs- und Dienstleistungsprojekten zu Vollkosten (über das Dezernat D 2.3).
Angebote für Auftragsforschungs- und Dienstleistungsprojekte dürfen nur
durch den Präsidenten abgegeben werden. Weitere Informationen zu diesem
Bereich finden Sie unter dem Punkt FuE-Verträge.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch den Punkt Drittmittelmeldung sowie das Rundschreiben des Präsidenten Nr. 2007/27
zu den Themen DFG-Programmpauschale und EU-Overhead. Zur
BMBF-Projektpauschale beachten Sie bitte das Rundschreiben des
Präsidenten Nr. 2011/02.