Beantragung
Bitte senden Sie vor dem Versand an den möglichen Förderer grundsätzlich alle Drittmittelanträge zur Prüfung und Unterschrift durch den Präsidenten an folgende Postanschrift:
An das
Präsidium der Justus-Liebig-Universität Gießen
Ludwigstraße 23
Stabsabteilung A 1
35390 Gießen
über
Dekanin/Dekan des Fachbereichs/ Leiterin/Leiter der Einrichtung
Sofern alle Unterlagen elektronisch vorliegen, können Sie diese auch an forschung@admin.uni-giessen.de senden. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der Unterlagen.
Eine Ausnahme bildet hier lediglich das DFG-Normalverfahren. In diesem Fall versenden Sie bitte ihren Antrag direkt an die DFG, informieren Sie bitte zusätzlich den DFG-Vertrauensdozenten. Unterschriftsberechtigt für alle anderen Anträge sowie für die Annahme möglicher späterer Bewilligungen ist ausschließlich der Präsident. Das Verfahren gilt auch für Verträge mit privaten Geldgebern bzw. im Rahmen der Auftragsforschung, d.h. Vertragsentwürfe werden grundsätzlich vor Unterschrift durch die das Dezernat B 1.2 geprüft. Diese Prüfung gilt insbesondere für die Kalkulation von Auftragsforschungs- und Dienstleistungsprojekten zu Vollkosten. Angebote für Auftragsforschungs- und Dienstleistungsprojekte dürfen nur durch den Präsidenten abgegeben werde. Weitere Informationen zu diesem Bereich finden Sie unter dem Punkt FuE-Verträge.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch den Punkt Drittmittelmeldung sowie das Rundschreiben des Präsidenten Nr. 2007/27 zu den Themen DFG-Programmpauschale und EU-Overhead. Zur BMBF-Projektpauschale beachten Sie bitte das Rundschreiben des Präsidenten Nr. 2011/02.
Auftragsforschungs- und Dienstleistungsprojekte
Rundschreiben des Präsidenten 2011/-- (wird demnächst veröffentlicht)