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Akad. Auslandsamt (AAA)
Ausländerzulassung (Studierendensekretariat) Goethestr. 58, 35390 Gießen
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Auslands-BAföG
Erkundigen Sie sich, ob Sie ggf. Auslands-BAföG erhalten können.
Das Auslands-Bafög bietet:
- Übernahme der Studiengebühren (d.h. keine Rückzahlung) bis zu 4.600 Euro für maximal ein Jahr
- Reisekostenzuschuss (max. 500 Euro innerhalb und max. 1.000 Euro außerhalb Europas)
- Zuschuss zur Krankenversicherung
Vorausgesetzt werden:
- ausreichende Kenntnisse der Landes- und Unterrichtssprache des Ziellandes
- mindestens teilweise Anrechnung der Studienleistung auf das Studium im Inland
- ein Aufenthalt von mindestens sechs Monaten bzw. einem Semester
Antragsfrist:
- den Antrag sollten Sie sechs Monate vor Ausreise stellen, spätestens jedoch im Monat des Ausbildungsbeginns im Ausland, sonst erlischt der Anspruch
- auch wenn Sie noch Unterlagen nachreichen müssen, können Sie den Hauptantrag bereits stellen
Rückzahlung:
- bis auf den Zuschuss zu den Studiengebühren muss das Auslands-Bafög zu 50% zurückgezahlt werden
Auslandspraktika:
- auch für Auslandspraktika kann man Auslands-Bafög beantragen. Das Praktikum muss allerdings Pflichtbestandteil des Studiums sein und eine Mindestdauer von zwölf Wochen betragen
Innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz kann eine Hochschulausbildung von Beginn an bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden (bei ständigem Wohnsitz in Deutschland), d.h. hier geht die Förderungsdauer unter Umständen über ein Jahr hinaus.
Alle Details und eine Übersicht über die zuständigen Bafög-Ämter finden sie unter
www.das-neue-bafoeg.de
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16.02.2012 15:33
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