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Anerkennung und das European Credit Transfer System (ECTS)

Das ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) ist ein Punktesystem, das die volle akademische Anerkennung von Studienleistungen innerhalb Europas und am ECTS teilnehmenden Staaten gewährleistet.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen bildet die Lissabon-Konvention, die von Deutschland am 1.10.2007 ratifiziert wurde.

Das ECTS wurde von der Europäischen Union entwickelt, um Studierenden zu ermöglichen, Credits für belegte Kurse und wissenschaftliches Arbeiten während eines Auslandsaufenthalts zu erlangen. Es erleichtert die Beurteilung und den Vergleich von Lernerfolgen sowie den Transfer von Credits zwischen Universitäten. Das ECTS beruht auf dem Prinzip wechselseitigen Vertrauens und Anerkennung der teilnehmenden Hochschulen untereinander.

ECTS-Punkte spiegeln gemäß den ECTS-Richtlinien den Arbeitsaufwand (Workload) für jeden einzelnen Kurs im Verhältnis zu dem Arbeitsvolumen wider, das für den erfolgreichen Abschluss eines vollen akademischen Jahres angesetzt wird. In Deutschland und an der JLU beträgt der Workload pro ECTS 30 Stunden.

Innerhalb des ECTS beläuft sich das jährliche Arbeitsvolumen auf 60 Credits; entsprechend werden für ein Semester normalerweise 30 Credits gegeben. Die Vergabe von Credits erfolgt nur, wenn der/die Studierende den jeweiligen Kurs bis zum Ende besucht und alle gestellten Anforderungen erfüllt hat. Die Anzahl der ECTS-Punkte ist eine rein quantitative Größe und sagt nichts über die Qualität der erbrachten Leistung aus.

Vom Learning Agreement über das Transcript of Records zur Anerkennung

Nachdem der/die Studierende sich für eine Universität entschieden und das Antragsformular ausgefüllt hat, wird ein Studienvertrag (Learning Agreement, LA) geschlossen, der die Anerkennung der einzelnen Veranstaltungen der Gastuniversität an der Heimatuniversität sicherstellt.
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